Geldstrafen, Waffenentzug und Waffenverbot für drei verurteilte Jäger

PFOTENHILFE: Gesetz sieht bis zwei Jahre Freiheitsstrafe vor, da Geldstrafen nicht abschreckend genug

Marschik Gerhard
Eule

Wels/Lochen/Pram, 28.6.2023 - Die drei Jäger, die heute Nachmittag am Landesgericht Wels vor einem vollen Saal wegen Tierquälerei angeklagt waren (siehe auch Eulenmörderprozess in Wels | Pfotenhilfe), weil sie vier Eulenküken und ein Elterntier laut Zeugen im Nest aus nächster Nähe erschossen haben sollen, wurden nach rund zwei Stunden Verhandlung zu Geldstrafen von 8.000,- und je 1.200,- Euro verurteilt. Zudem bleiben die Tatwaffen konfisziert und sie werden mit einem Waffenverbot belegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da alle drei die Tat bis zum Schluss bestritten. Doch Zeugen gaben an, die drei erkannt und die Tat beobachtet zu haben.

Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler dazu: "Es ist wirklich ein handfester Skandal, was da passiert ist, aber genauso erschütternd finde ich, wie wenig Tiere bei unseren Justizbehörden zählen. Bei einem Strafrahmen von zwei Jahren Freiheitstrafe nur Geldstrafen zu verhängen, verstehe ich nicht. Das ist einfach nicht abschreckend genug! Wenn die drei aus nächster Nähe fünf Hunde mit Schrot durchlöchert hätten, hätte das Urteil wohl anders ausgesehen. Der Waffenentzug und das Waffenverbot sind da schon um einiges wirkungsvoller, denn die Angeklagten sind keine Unbekannten im Ort und werden von nun an hoffentlich unter Beobachtung stehen. Aber Tierquälerei und mutwillige Tötung fühlender Lebewesen müssen einfach von den Behörden viel ernster genommen werden, sonst wird sich nie etwas ändern."

Dabei merkte man dem Richter seine Verärgerung über die skrupellose Tat bei der Urteilsbegründung deutlich an: Solche Menschen, die aus reiner Tötungslust in den Baum schießen, hätten bei der Jagd nichts verloren. Einer sei sogar Jagdschutzorgan mit besonderer Verantwortung und er finde es erschreckend, dass dieser nicht einmal sagen habe können, welchem Zweck Jagd dient und was Hege ist. Für so etwas habe er null Verständnis und begründete damit auch den dauerhaften Entzug der Tatwaffen als zusätzliche Strafe. Neben dem Waffenverbot könnte die Bezirkshauptmannschaft nun auch noch weitere Maßnahmen verhängen. 

Veröffentlicht am 28. Juni 2023