Verbotene Elektroschocks bei tierquälerischem Hundebeißtraining auf ÖKV-Platz aufgedeckt

PFOTENHILFE: Videos entgegen Gerüchten aktuell, Verfahren läuft laut Staatsanwaltschaft / Tierschutzminister will Verbot von Beiß- und Angriffstraining ohne Schlupflöcher umsetzen

Marschik Gerhard
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Lochen/Wien/Graz, 12.12.2023 - Der Verein PFOTENHILFE hat kürzlich ein Video von tierquälerischen Methoden bei der Hundeabrichtung auf einem ÖKV-Platz nahe Graz veröffentlicht ((200) Brutale Tierquälerei auf ÖKV-Hundeausbildungsplatz! - YouTube). Nachdem der Hund in dem Video so herzzerreißend aufjault, hat sich jetzt ein Insider die Sequenzen in Zeitlupe angesehen und darauf hingewiesen, dass am Hals des Hundes sowohl eine handelsübliche Abdeckung für ein verbotenes Elektroschockhalsband zu sehen ist, als auch eine Fernsteuerung in der Hand des Mannes, der den Hund zum Beißen gegen sich selbst abrichtet.

Zudem wird seit der Veröffentlichung des Videos, das viele Menschen wegen der brutalen Szenen schockiert hat, in sozialen Medien behauptet, dass die Videosequenzen drei oder mehr Jahre alt und die Täter längst verurteilt seien. Ein Nachweis dafür konnte aber auf Nachfrage in keinem Fall geliefert werden. Vielmehr bestätigte die Staatsanwaltschaft Graz gegenüber Medien, dass es sich um ein laufendes Verfahren handle. Die Sachverhaltsdarstellung wurde zu Beginn des Jahres eingebracht und liegt der PFOTENHILFE vor.

"Ich habe nicht damit gerechnet, dass so eine brutale Tierquälerei, wie man sie auf dem Video sieht, noch steigerbar ist", ist PFOTENHILFE-Sprecher Jürgen Stadler fassungslos. "Elektroschockhalsbänder sind in Österreich aus gutem Grund streng verboten. So wie der Hund auf dem Video aufjault, treibt einem das die Tränen in die Augen und ich glaube, dass sich jeder vorstellen kann, dass das - besonders am Hals - höllisch weh tut! Wir werden die Staatsanwaltschaft jedenfalls darauf hinweisen."

Verbot von Beiß- und Angriffstraining ohne Schlupflöcher

Ein Verbot des tierquälerischen und auch für Menschen gefährlichen Scharfmachens von Hunden, und zwar ohne Schlupflöcher durch Verwendung irreführender oder verharmlosender Ausdrücke wie "Gebrauchshundesport" oder "Sportschutz", so wie es Tierschutzminister Johannes Rauch plant, ist nicht nur laut PFOTENHILFE längst überfällig. Auch eine breite Allianz der größten Tierschutzorganisationen Österreichs unterstützt diese Forderung jetzt (siehe Breite Tierschutz-Allianz setzt sich gegen „Schutzdienst“ bei Hunden in Privathaltung ein – | Pfotenhilfe).

Beispiel einer handelsüblichen Abdeckung für verbotene Elektrohalsbänder: Halsabdeckung S, 45-60cm (weidezaun.info)
Beispiel eines handelsüblichen verbotenen Elektrohalsbands mit Fernsteuerung: Impuls-Trainer online bestellen | Weidezaun.info
Verbot des Elektrohalsbands im Tierschutzgesetz §5 Abs. 2, Ziffer 3: RIS - Tierschutzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 12.12.2023 (bka.gv.at)

Veröffentlicht am 12. Dezember 2023