NÖ/OÖ, 12.6.2025 - Das konkretisierte Verbot des Hunde-Scharfmachens ist seit 15. April in Kraft. Der ÖKV empfahl seinen Mitgliedern schon am 10.4 "...sicherzustellen, dass alle Vorgaben des Tierschutzgesetzes [...] penibelst eingehalten werden." Und trotzdem: "Auf aktuellen Videos von einem ÖKV-Hundeplatz in NÖ werden scharfgemachte Hunde dazu missbraucht, sich in verschiedene menschliche Körperteile zu verbeißen!", sagt Jürgen Stadler, Sprecher des Vereins Pfotenhilfe aus OÖ. Videolink: https://youtu.be/xC_CVNa0iQQ
Als sein Kollege die Videos sah, war er entsetzt: "Bitte, was machen die mit dem armen Hund?! Der ist extrem gestresst, darf nicht auslassen und wird auch noch angeschrien. Der Ärmste weint und schreit ja schon vor lauter Verzweiflung und die machen sich auch noch darüber lustig! Sind die betrunken? Ich kann da gar nicht zuschauen, das macht mich so wütend!"
Tierquälerei-Anzeige bei Staatsanwaltschaft
"Die Täter sind sich der Illegalität natürlich bewusst und daher sehr vorsichtig, missbrauchen die Hunde nur im Schutze der Dämmerung und Dunkelheit, schauen sich auch ständig um, ob sie beobachtet werden und patrouillieren um's Gelände. Nur bei starkem Regen haben sie offenbar nicht damit gerechnet, dass noch jemand unterwegs ist und das Flutlicht eingeschaltet", so Stadler.
Der Rechtsanwalt der Pfotenhilfe wird daher eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einbringen, da hier vorsätzliche Tierquälerei vorliegt und der Strafrahmen mit zwei Jahren viel höher ist, als die maximal 7.500 Euro Verwaltungsstrafe nach dem Tierschutzgesetz, die in der Praxis oft nur wenige hundert Euro bedeuten. Für alle diese Strafen fordert die Pfotenhilfe aber auch schon seit langem eine kräftige Erhöhung, um sowohl Wiederholungstäter als auch Nachahmer eher abzuschrecken.
Keine Übergangsfrist für Beißtraining bis 1.9.2025!
Nachdem die Pfotenhilfe "erfahrungsgemäß schon mit Ausreden und Umdeutungen des Verbots seitens der Täter" rechnet, zitiert sie präventiv aus der Verordnung: Die bestehende Übergangsfrist für vor dem Verbot begonnene "Ausbildungen" bis längstens 1.9.2025 sei "ausschließlich zum Zweck des Erlangens von Signalkontrolle über das Verhalten weiter zulässig" und dürfe "kein weiteres – gegen den Menschen gerichtetes – Angriffsverhalten oder Beißtraining fördern."
"Wir haben - so wie generell bei Tierquälerei, aber auch speziell in der Hundemissbrauchsszene - natürlich damit gerechnet, dass es mit einem Verbot allein noch nicht getan ist, sondern dieses auch kontrolliert werden muss. Zusätzlich werden hier die Behörden mit Tathandlungen am Abend und Wochenende auszutricksen versucht", so Stadler. "Die Opfer sind daher auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, wann und wo diese verbotene Tierquälerei immer noch stattfindet."
Zitatquellen:
ÖKV: FAQ_15 04 2025 Verordnung BGBl II Nr. 33-2025 - Gebrauchshundesport.pdf
Hundeausbildungsverordnung: https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007723
Veröffentlicht am 12.06.2025