Getötete Joggerin in OÖ: Prozess gegen Halterin in Linz

Pfotenhilfe erinnert an brandgefährlichen Grund für tödliche Hundeattacke / Staatsanwaltschaft weigert sich, wegen Tierquälerei zu ermitteln

Marschik Gerhard
Schuldspruch

Update vom 8.3.2024

15 Monate Haft, davon 10 bedingt - rechtskräftig. Für Witwer und Sohn der getöteten Joggerin, die gestern auch im Linzer Schwurgerichtssaal saßen, kann keine Strafe und kein Schmerzensgeld ihren furchtbaren Verlust wieder gutmachen.

Aber dass im ganzen Akt kein Wort von Ermittlungen zu finden ist, dass die Hunde darauf trainiert wurden, Menschen anzufallen, ist zusätzlich erschütternd. Man kann doch so ein brutales Zerfleischen nicht alleine darauf zurückführen, dass die Täterin Kerstin N. sich in ihrer Kraft überschätzt hat, die Hunde unter Kontrolle zu haben. So wird sich nichts ändern.

Auch vor und nach diesem schrecklichen Vorfall am 2. Oktober 2023 hat es schwerste Beißvorfälle gegeben. Und es wird sie auch weiter geben. Denn leider wird offenbar nicht nachgefragt, welches Training diese Hunde jeweils über sich ergehen lassen mussten. So kann die Scharfmacher-Lobby natürlich weiterhin behaupten, dass es keine Beißvorfälle mit Schutzhunden gibt. Einzelne Zeugen sagen allerdings sehr wohl, dass sie von zuvor scharf gemachten Hunden schwer verletzt wurden.

Fast alle Tierschutzlandesräte und auch Tierschutzminister Rauch haben sich nach dem 2. Oktober 2023 für eine Konkretisierung des bestehenden Verbots im Bundestierschutzgesetz ausgesprochen. Aufgrund des von der Beißlobby angetriebenen Widerstands der ÖVP ist nun ein Gesetzesentwurf in Begutachtung, der ein Verbot mit Ausnahmen in sehr engen Grenzen vorsieht. Immerhin ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber nachdem auch weiterhin keine Routinekontrollen im Haustierbereich geplant sind, sind die Tiere wieder auf aufmerksame Tierfreunde angewiesen, die Beobachtungen machen, Beweise sichern und uns diese übermitteln, damit wir die Täter anzeigen können. Der zähe Kampf für mehr Schutz hilfloser Tiere, die nicht für sich selbst sprechen können, geht für uns alle also weiter.

Das Mindeste, das die Behörden jetzt zur Prävention tun müssen, falls sie es nicht schon längst getan haben, ist, der rechtskräftig verurteilten Täterin gemäß OÖ Hundehaltegesetz die Hundehaltung dauerhaft zu untersagen. Denn ob sie sich freiwillig keine Hunde mehr zulegt, ist äußerst fraglich. 

Veröffentlicht am 08. März 2024

Elmo Collage

Lochen/Naarn/Linz, 6.3.2024 - Der Prozess am Landesgericht Linz findet am 7. März statt. Hundezüchterin Kerstin N., deren Hunde eine Joggerin am 2. Oktober 2023 getötet hatten, ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt, weil sie ihre Hunde nicht unter Kontrolle hatte. Den Grund für deren extrem aggressives Verhalten, hat der Verein Pfotenhilfe bereits zwei Tage danach mittels Screenshots aufgezeigt, auf denen man deutlich sieht, wie zumindest der Hund Elmo in einer offiziellen Hundeschule im Mostviertel gezielt trainiert wurde, Menschen zu beißen! Daraufhin gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass die Ermittlungen von fahrlässige auf grob fahrlässige Tötung ausgeweitet werden.

Da wegen dieses vorsätzlichen und gemäß Tierschutzgesetz als Tierquälerei geltenden, brandgefährlichen Trainings auch zumindest einer der Hunde sofort sterben musste und den beiden anderen dieses Schicksal ebenfalls droht, hat der Verein Pfotenhilfe auch eine Sachverhaltsdarstellung gegen Kerstin N., ihre Lebensgefährtin und den Hundetrainer wegen Tierquälerei und grob fahrlässiger Tötung eingebracht. Doch dieses Verfahren wurde - nach Ansicht der Pfotenhilfe rechtswidrig - ohne Ermittlungen sofort eingestellt, wodurch der Tatbestand der Tierquälerei wieder einmal nicht ernstgenommen wird. Die Verhandlung ist auch nur für eine Stunde angesetzt. Da gehen sich erfahrungsgemäß höchstens zwei Zeugen aus, obwohl sich nach dem Vorfall mehrere Personen aus dem Ort öffentlich mit eigenen Wahrnehmungen zu Wort gemeldet hatten.  

Das berüchtigte Beiß- und Angriffstraining, das die Aggressivität und Kampfbereitschaft erhöht, ist im Bundestierschutzgesetz als Tierquälerei verboten. Mit der derzeit in Begutachtung stehenden Novelle soll dies noch deutlicher in die Hundeausbildungsverordnung geschrieben werden, mit Ausnahmen, die sich in sehr engen Grenzen halten sollen.

"Wenn wir solche furchtbaren Hundeangriffe zukünftig hintan halten wollen, darf so ein Training nicht geduldet werden", weiß Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler. "Es kann doch nicht sein, dass hierzulande Hunde darauf trainiert werden, Menschen anzufallen, um ihnen dann halbherzig beizubringen, dies nur auf Kommando zu tun. Abgesehen davon, dass so ein Tiermissbrauch als Waffe generell äußerst fragwürdig ist, ist die Fehleranfälligkeit zu hoch und dadurch im Alltag viel zu gefährlich. Häufig sehen solche Hunde genau deshalb nichts anderes als winzige Zwinger, Transportboxen und den Abrichteplatz, wo sie ihren aufgestauten Frust an Menschen in Schutzkleidung abreagieren können. Was passieren kann, wenn derart konditionierte Hunde in Alltagssituationen auf einen Auslösereiz reagieren, hat der Fall Naarn in erschreckender Weise gezeigt. Das kann doch niemand ernsthaft riskieren wollen", gibt Stadler zu bedenken. 

Veröffentlicht am 06. März 2024