Fastenzeit kann friedlich beginnen: Behörde übergibt Fundschwein Rudi an Pfotenhilfe

Pfotenhilfe vermutet Aussetzung von lebendem Neujahrs-Glücksbringer / Hinweise erbeten

Marschik Gerhard

Nachdem am Faschingsonntag in Niederneukirchen (OÖ) ein junges Schwein gefunden wurde, bot der Tierschutzhof Pfotenhilfe der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, die gesetzlich für Fundtiere verantwortlich ist, die Übernahme des Schweins in ihre Quarantänestation sowie - nach Ablauf der 30-tägigen gesetzlichen Fundtierfrist - einen Lebensplatz an. Am Montagnachmittag meldete sich Bezirkshauptmann Manfred Hageneder und stimmte der Übergabe an die Pfotenhilfe zu, die für den heutigen Dienstag vereinbart wurde.

"Die Fastenzeit kann somit friedlich beginnen, der kleine Schweinebub ist vorerst in Sicherheit und wird bei uns neue Freunde finden und ein glückliches Leben haben", freut sich Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler, die dem Bezirkshauptmann dafür dankbar ist und das Schwein Rudi genannt hat. "Da Rudi keine Ohrmarken hat, dürfte er nicht aus einem Mastbetrieb stammen. Ich vermute stark, dass er als Neujahrs-Glücksbringer verschenkt wurde, dann den Garten umgegraben hat und deshalb ausgesetzt wurde. Ich glaube daher nicht, dass sich der Eigentümer melden wird. Lebende Tiere sind als Geschenke völlig ungeeignet, egal ob zu Weihnachten, Neujahr, Hochzeiten oder sonstigen Anlässen. Wir hatten es auch schon mit rasierten und eingefärbten Miniponys und Schafen als Geschenke zu tun, was sogar gesetzlich verboten ist."

Auf den ersten Bildern kann man schon erkennen, dass Rudi starke, schmutzige Verkrustungen um die Augen hat, was auf eine schwere Augenentzündung schließen lässt. Die Haut scheint mit Schrammen übersät zu sein. Schweine sind sehr soziale und intelligente Tiere und in ihrem Verhalten Hunden sehr ähnlich. Sie haben aber einen viel besseren Geruchssinn, weshalb die gängige Haltung in der Fleischproduktion auf Spaltenböden über ihren eigenen stinkenden Exkrementen von Experten als Tierquälerei gesehen wird, die eigentlich auch gemäß Tierschutzgesetz verboten wäre. Dadurch entstehen Krankheiten und Verletzungen, die aber sogar meist bis zur Schlachtung unbehandelt bleiben. Stadler dazu: "Bei Hunden wäre so eine Haltung und unterlassene tierärztliche Behandlungen ein strafbarer Skandal, warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?"

Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe bittet um Hinweise zum Eigentümer des Fundschweins an info@pfotenhilfe.at, die vertraulich behandelt werden, aber auch gänzlich anonym über das Kontaktformular auf www.pfotenhilfe.at übermittelt werden können. Das Aussetzen von Tieren kann laut Strafgesetzbuch §222 mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Veröffentlicht am 21. Februar 2023