Aufgedeckt: Immer noch verbotene Hunde-Kettenhaltungen

Pfotenhilfe hat Anzeige erstattet / Forderung nach Routinekontrollen an Tierschutzminister Rauch

Marschik Gerhard

Mit dem ersten Bundestierschutzgesetz Österreichs kamen 2005 auch einige Verbesserungen, darunter das Anbindehaltungsverbot für Hunde. Mehr als 18 Jahre danach werden aber trotzdem noch relativ häufig Kettenhunde entdeckt. Der Tierschutzhof Pfotenhilfe erhält allein schon aus seiner Region jährlich mindestens ein Dutzend Meldungen. Die Dunkelziffer muss viel höher liegen, da solche illegalen, tierquälerischen Kettenhaltungen oft Jahre unentdeckt bleiben oder aus Angst vor familiären oder nachbarschaftlichen Konflikten oder gar Gleichgültigkeit gegenüber Tierleid nicht gemeldet werden.

Zu Wochenbeginn war es wieder einmal so weit: Ein anonymer Hinweis beschrieb eine Kettenhaltung eines Schäferhundes in einer Siedlung nahe Mattighofen (Bezirk Braunau, OÖ). Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler ist selbst hingefahren und konnte tatsächlich schon von der Straße aus deutlich den Schäferhund an der Kette sehen und hat umgehend Anzeige erstattet: "Man glaubt ja nicht, dass es sowas immer noch gibt und wird doch immer wieder eines Besseren belehrt. Oft sind es Menschen, die die Gesetzeslage gar nicht kennen oder bewusst ignorieren. Teilweise haben diese auch den erforderlichen Sachkundenachweis für die Hundehaltung nicht, bei dem zumindest einige gesetzliche Mindestanforderungen gelehrt würden."

Die Pfotenhilfe fordert seit vielen Jahren vom Tierschutzministerium - aktuell von Grünen-Minister Johannes Rauch - mit Nachdruck, die Kontrollressourcen erheblich aufzustocken und entsprechende Kontrollverordnungen zu erlassen. "Derzeit ist es ein Kampf gegen Windmühlen und auch für die Behörden schwierig zu bewältigen. Bei begründetem Verdacht dürfen sie zwar alle Räumlichkeiten kontrollieren, in denen Tierhaltung vermutet wird, aber für Routinekontrollen in privaten Tierhaltungen fehlt es an der gesetzlichen Grundlage und Personal. Nicht einmal die Hunde-Chippflicht oder der Sachkundenachweis können daher ohne konkreten Hinweis kontrolliert werden", so Stadler abschließend.

An die Bevölkerung appelliert die Pfotenhilfe, bei Tierquälerei oder Haltungsverstößen nicht wegzuschauen, sondern lieber einmal zu oft als zu spät die Pfotenhilfe zu informieren, was auch anonym über das Kontaktformular auf www.pfotenhilfe.at rund um die Uhr möglich ist.

 Veröffentlicht am 18. Jänner 2023