Tragödie um Katzenbabys im Bezirk Braunau

Katzenmama von Hund totgebissen / Bauer hätte Babys sterben lassen

Sonja Muellner
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Katzenmama von Hund totgebissen / Bauer hätte Babys sterben lassen

Im Bezirk Braunau muss sich letzte Woche eine menschenunwürdige Tragödie abgespielt haben. Eine Frau hat drei höchstens zwei Wochen alten Katzenbabys das Leben gerettet und in die Fressnapf-Filiale Mattighofen gebracht. Sie erzählte den Mitarbeitern, dass der Hund eines Bauern die Katzenmutter totgebissen hatte und die Babys damit unversorgt waren. Ohne menschliche Hilfe hätte das deren sicheren Tod bedeutet. Den Bauern interessierte das laut Aussage der Zeugin jedoch nicht, er hätte sie einfach sterben lassen.

Die hilflosen Babys haben dringend Wärme und Muttermilch gebraucht, weshalb die Fressnapf-Mitarbeiter gleich zum Tierschutzhof Pfotenhilfe im 20 Minuten entfernten Lochen gefahren sind. Dort wurden die drei Opfer sofort erstversorgt. Zum Glück befindet sich auf dem Tierschutzhof derzeit eine Katzenmutter mit drei etwa gleichaltrigen Babys, weshalb diese die in Not geratenen Waisen als Amme aufnehmen konnte. Dadurch erholten sich die drei zumindest körperlich rasch. Glück im Unglück also, abgesehen von den traumatischen Erlebnissen, die sie hinter sich haben müssen.

Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler ist schockiert: "Immer noch ist vielen Bauern Tierleid vollkommen egal, besonders wenn es um Katzen geht. Gemäß der gesetzlichen Kastrationspflicht dürfte es diese Babys schon einmal gar nicht geben. Und wenn er sich schon nicht daran hält, sollte er sich wenigstens um das Wohl seiner Tiere kümmern. Weil aber Katzen nur als Mausefallen gelten, die keine Kosten verursachen dürfen - weder für Kastration noch Futter - wandern diese oft ab, verwildern und vermehren sich. Mit so einer Einstellung wird das Streunerkatzenproblem und das damit verbundene Leid durch todbringende, ansteckende Krankheiten nicht in den Griff zu bekommen sein."

Die Pfotenhilfe fängt und kastriert jedes Jahr rund 200 Streunerkatzen. "Die Bemühungen von Tierschutzorganisationen und der Länder, die deren Streunerkastrationsaktionen finanziell unterstützen, werden damit fahrlässig oder gar vorsätzlich bekämpft", so Stadler abschließend.

Veröffentlicht am 17.05.2018