OÖ: Abschuss von Rabenkrähen und Elstern geplant

Sinnloses Töten tausender Tiere muss verhindert werden

PFOTENHILFE Lochen – gemeinnützige Tierschutz GmbH, f Admin
Odoo Members

Geplante Verordnung zur Tötung von tausenden Rabenvögeln und Elstern

Am 12.02.2016 erschien auf der Webseite der Kronenzeitung folgender Artikel (Hier klicken!) über den geplanten Massenabschuss tausender Krähenvögel und Elstern in Oberösterreich, worauf die PFOTENHILFE mit einer Stellungnahme an die Oberösterreichischen Behörden reagierte. 

Grundsätzlich lehnen wir die Verfolgung und Tötung von Rabenvögeln aus ethischen Gründen ab. Dass diese Tiere äußerst intelligent sind, haben schon zahlreiche Studien und Beobachtungen gezeigt: Raben lernen hervorragend, prägen sich individuell Gesichter ein, können Werkzeuge benutzen und zum Teil selbst herstellen – kurz: Sie gelten als die Schimpansen unter den Vögeln. Kürzlich hat eine Studie der Universität Wien zusätzlich nachgewiesen, dass sich Rabenvögel in andere hineinversetzen können: "In unseren Experimenten konnten wir nachweisen, dass Raben ein Verständnis für die Perspektive eines Artgenossen haben. Sie wissen, was die anderen denken", sagt Studienleiter Thomas Bugnyar vom Department für Kognitionsbiologie der Uni Wien. (siehe http://science.orf.at)

Odoo Members

Zahlreiche Rabenkrähen per Hand aufgezogen

Auch wir haben in der Auffangstation der PFOTENHILFE Lochen in den letzten Jahren einige Rabenkrähen mit der Hand aufgezogen sowie ein flugunfähiges Exemplar in einer Voliere und können die Forschungsergebnisse nur bestätigen. Es handelt sich um äußerst intelligente und soziale, aber auch sehr liebenswürdige und kommunikative Tiere.

Zum Verordnungsentwurf im Detail:

Die bisherigen Erfahrungen und Beobachtungen zeigen, dass das Fangen von Rabenvögeln mittels Lebendfallen einerseits tierquälerisch und andererseits nicht selektiv geschieht und die Ressourcen für Kontrollen behördlicherseits zudem einfach nicht vorhanden sind. Was mit Anzeigen seitens Privatpersonen passiert, ob ihnen überhaupt nachgegangen wird, davon erlangt man als Anzeiger keine Kenntnis. Ein Tätigwerden der Behörden erkennt man nur daran, wenn Lebendfallen relativ bald nach Anzeigen „nichtfängisch“ gestellt sind.

Klicken Sie hier, um weiterzulesen...